Anfragen und Angebot
Entsprechend den Anforderungen des Auftraggebers werden drei unterschiedliche Verfahren der Durchführung optischer Beweissicherungen angeboten:
- 1. Dokumentation des Ist-Zustandes der Beweissicherungsobjekte vor Beginn einer Baumaßnahme.
- 2. Dokumentation vor Beginn und nach Abschluß der Baumaßnahme mit Befundvergleich zum Anfangszustand.
- 3. Baubegleitende Dokumentation mit Aufnahme des Anfangszustandes, Zwischenbesichti- gungen, z.B. jeweils nach bestimmten Bauabschnitten und Abschlußdokumentation, jeweils mit Befundvergleich zum Anfangszustand
Hinsichtlich des Umfangs der Dokumentation sind zu unterscheiden:
- A. Vollständige Dokumentation aller baulichen Anlagen, außen und innen, einschließlich Nebengebäude, Frei- un d Grünflächen sowie Einfassungen der beauftragten Grundstücke.
- B. Vollständige Dokumentation, außen und innen, der unmittelbar an die Baustelle angrenzenden Gebäude.
- C. Dokumentation, außen und innen, der unmittelbar an die Baustelle angrenzenden Gebäude auf eine Raumtiefe.
- D. Dokumentation der zur Baustelle gerichteten Fassaden der angrenzenden Gebäude.
Zusätzlich zur optischen Beweissicherung wird die meßtechnische Kontrolle bedeutenderer Schäden mit optischen und elektronischen Rissmonitoren angeboten, um den Verlauf der Schadens- entwicklung zu erfassen, die Schadensursachen aufzuklären und rechtzeitig Sicherungsmaßnahmnen abzuleiten. Die Messprotokolle von Rissmonitoren liefern sichere, quantitative Beweise für die Stabilität oder Progression von bereits vorhandenen Rissschäden.
Für die Erstellung eines qualifizierten Angebotes sind folgende Informationen erforderlich:
- Firma, Name, Dienststellung, Telefonnummer und Email-Adresse des Auftraggebers,
- Ort, Art und Bezeichnung des Bauvorhabens,
- Genaue Ortsbezeichnung der zu beweissichernden Objekte, möglichst mit Lageplan.
- Auswahl des gewünschten Verfahrens und Umfangs der Dokumentation, s. o.
- Datum des Baubeginns, Ansprechpartner mit Telefonnummer für Rückfragen.
- Schriftliche Genehmigungen der Grundstückseigentümer und Mieter zum Betreten der Grundstücke und ggf. der Innenräume (Zutrittsgenehmigungen) und zur Anfertigung von Beweisfotos usw. (Datenerhebungsgenehmigungen) *), oder
- Name, Vorname, Adressen, Telefonnummer und Email-Adresse der Eigentümer bzw. der Grundstücke, für die die Beweissicherung durchgeführt werden soll *).
*) Für Beweissicherungen mit dem Umfang von Punkt A bis C (s.o.) sind nach §123 St.GB (Hausfriedensbruch) und der DSGV die Zutritts- und Fotogenehmigungen der Eigentümer und Mieter zwingend erforderlich. Wenn diese nicht vom Auftraggeber übergeben werden, müssen sie nach Beauftragung unter Vorlage einerer Legitimation des Auftraggebers durch den Auftragnehmer eingeholt werden. Entsprechende Auskünfte der zuständigen Kataster- bzw. Immobilienämter sind kostenpflichtig. Die Kosten, zuzüglich des Aufwandes werden dem Auftraggeber als Nachtrag angerechnet. Wegen der erforderlichen Zeitspanne zur Bearbeitung durch die Ämter und Beantwortung der Genehmigungen durch die Eigentümer bzw. Mieter sollte die Berauftragung in der Regel mindestens 4 Wochen vor Baubeginn erfolgen.
Für Beweissicherungen mit dem Umfang von Punkt D (s.o.) sind i.A. nach § 59 UrhG keine Genehmigungen notwendig (sog. Panoramafreiheit).
Angebote werden auf der Grundlage unserer Leistungsbeschreibung und Leistungsbedingungen für die optische Beweissicherung erstellt.